Setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung unter (030) 327 829 11 und schildern Sie, worum es geht. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und hinterlassen Sie eine Rufnummer.
Gerade bei Auseinandersetzungen mit Lieferanten, Arbeitgebern, Behörden oder anderen Vertragspartnern, aber auch bei Gerichtsverfahren sind sonst möglicherweise die Fristen für eine Reaktion abgelaufen – dann wird es für uns schwerer, eine perfekte Lösung für Sie zu finden.
Notieren Sie sich in Stichpunkten, worum es bei Ihrem Anliegen geht. So ist sicher, dass Sie im Gespräch mit uns nichts vergessen:
· Was ist passiert und wann?
· Wie kam es dazu?
· Wer ist beteiligt?
Seien Sie ehrlich, wir müssen die ungeschönten Fakten kennen.
Sammeln Sie alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen. Schreiben Sie auf, wann Sie diese erhalten oder abgeschickt haben. Nehmen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenig Dokumente zum Beratungsgespräch mit – wir können dann entscheiden, welche davon wichtig sind.
Wir werden mit Ihnen darüber sprechen, was Sie erreichen wollen. Machen Sie sich bereits vor der Beratung Gedanken:
· Geht es Ihnen darum, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen?
· Oder darum, Ihren Gegner vor Gericht zu bringen?
Grundlagen
In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – oder aufgrund von Vereinbarungen.
Solche Vergütungsvereinbarungen statt der gesetzlichen Gebühren werden schriftlich abgeschlossen und die Vergütung berechnet sich nach angefallenen Zeiten (Stundenhonorar 150,00 € (Verbraucher) – 250,00 € (Unternehmen) zuzüglich einer 5-%igen Kostenpauschale und Umsatzsteuer). Sofern diese Vergütung niedriger als die gesetzlichen Gebühren nach RVG ist, haben wir die Verpflichtung, die gesetzlichen Ge-bühren unserem Mandanten zu berechnen, die auf dem Gegenstands- bzw. Streitwert basieren. Grund-sätzlich ist für das Entstehen der Gebühr der Auftrag maßgeblich, den Sie uns erteilen.
Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch beträgt 190,00 € (Verbraucher) bis maximal 250,00 € zuzüglich Kostenpauschale (20,00 €) und Umsatzsteuer.
Telefon: +49 (030) 327 829 11
E-Mail: sekretariat@srbp.de
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