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Wir werden mit Ihnen darüber sprechen, was Sie erreichen wollen.
Machen Sie sich bereits vor der Beratung Gedanken.
Setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung unter (030) 327 829 11 und schildern Sie, worum es geht. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und hinterlassen Ihre Rufnummer.
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Gerade bei Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern, und bei Gerichtsverfahren drohen Fristen für eine Reaktion abzulaufen – dann wird es für uns schwerer, eine perfekte Lösung für Sie zu finden.
Notieren Sie sich in Stichpunkten, worum es bei Ihrem Anliegen geht. So ist sicher, dass Sie im Gespräch mit uns nichts vergessen:
· Worum geht es?
· Wer ist beteiligt?
Wir müssen die ungeschönten Fakten kennen.
Sammeln Sie alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, z.B.: Verträge, Schreiben oder Gesprächsnotizen. Gegebenenfalls nehmen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenig Dokumente zum Beratungsgespräch mit – wir können dann entscheiden, welche davon wichtig sind.
Wir werden mit ihnen darüber sprechen, was Sie erreichen wollen. Machen Sie sich bereits vor der Beratung Gedanken.
In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – oder aufgrund von Vereinbarungen. Solche Vergütungsvereinbarungen statt der gesetzlichen Gebühren werden schriftlich abgeschlossen und die Vergütung berechnet sich nach angefallenen Zeiten (Stundenhonorar 150,00 € (Verbraucher) – 250,00 € (Unternehmen) zuzüglich einer 5-% igen Kostenpauschale und Umsatzsteuer).